Passendes Modell auswählen
1:1, 1:n oder n:n anhand der beteiligten Erzeuger und Abnehmer einordnen.
Peer-to-Peer · Anleitung
Eine verständliche technische Orientierung. Die rechtliche und steuerliche Prüfung bleibt bei fachkundigen Stellen.
Gesetzesstand, Marktprozesse und Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers sind vor jeder Nutzung aktuell zu prüfen.
1:1, 1:n oder n:n anhand der beteiligten Erzeuger und Abnehmer einordnen.
Nur als Hinweis: Die Teilnehmer müssen die für P2P geltenden Voraussetzungen erfüllen. EEG24 trifft keine rechtliche Freigabe.
Derzeit ist die praktische Umsetzung zunächst für Zählpunkte beim selben Netzbetreiber vorgesehen. Unterschiedliche Netzbetreiber sind ein Warnhinweis, keine dauerhaft hardcodierte Sperre.
Kontaktdaten, Zählpunkte, Standorte und Teilnahmefaktoren vollständig vorbereiten.
Bei n:n wird der verantwortliche Erzeuger aus den teilnehmenden Erzeugern gewählt. EEG24 übernimmt diese Rolle nicht.
Die Beteiligten vereinbaren Preis oder Unentgeltlichkeit selbst. EEG24 gibt keinen Preis vor.
Die endgültige Regelung muss zur aktuellen offiziellen Vorlage und den geltenden Vorgaben passen.
Nur Begriffe der aktuellen offiziellen Vorlage verwenden. Keine Netzentgeltreduktion versprechen.
EEG24 liefert künftig nur ein Datenblatt, nicht den Vertrag.
Rechtsberatung, Steuerberatung, Konsumentenschutz, Lieferantenpflichten und Netzbetreiberbedingungen prüfen lassen.
Erst nach geprüfter Vertragsfassung und Zustimmung der beteiligten Parteien.
Die erforderlichen Prozesse erfolgen mit dem zuständigen Netzbetreiber und gegebenenfalls weiteren Stellen.
Erst nach Vertrag, Anmeldung, Freigaben und verfügbaren Messdaten: P2P-Abrechnung aktiv.