Überschuss bereitstellen
Der Erzeuger kann Strom, der sonst vollständig eingespeist würde, der Gruppe bereitstellen. Beim P2P-Modell vereinbaren die Beteiligten den Preis direkt miteinander.
EEG & Peer-to-Peer
Hier erfahren Sie grob, wie EEG und Peer-to-Peer funktionieren, wie die Abrechnung aufgebaut ist und welche Rolle ein verantwortliches Mitglied übernimmt.
Grob erklärt
Ohne Gemeinschaft wird nicht selbst benötigter PV-Strom in der Regel eingespeist. In einer EEG oder P2P-Konstellation kann der Teil, den ein anderer Teilnehmer in derselben Viertelstunde benötigt, nach den vereinbarten Regeln zugeteilt werden.
Der Erzeuger kann Strom, der sonst vollständig eingespeist würde, der Gruppe bereitstellen. Beim P2P-Modell vereinbaren die Beteiligten den Preis direkt miteinander.
Der Abnehmer bezieht die zugeteilte Menge aus der Gruppe. Für nicht zugeteilte Mengen bleibt der bestehende Stromliefervertrag zuständig.
Smart-Meter-Werte und die offizielle energiewirtschaftliche Zuteilung sind die Grundlage. EEG24-Livewerte helfen technisch beim Verstehen und Kontrollieren.
Abrechnung in einer EEG
Der Netzbetreiber misst Erzeugung und Verbrauch an den teilnehmenden Zählpunkten in Viertelstunden.
Die vereinbarte Aufteilung bestimmt, welche Energiemenge den Teilnehmern innerhalb einer Viertelstunde zugeteilt wird.
Für die energiewirtschaftliche Abrechnung sind die vom Netzbetreiber beziehungsweise über den vorgesehenen Datenaustausch bereitgestellten Zuteilungswerte maßgeblich.
Das verantwortliche Mitglied kann mit der EEG24-Abrechnungsanalyse die offiziellen Werte prüfen, Beträge nachvollziehbar aufbereiten und – bei passender Vereinbarung – Rechnungsdaten vorbereiten.
Lokale Pi-, Wechselrichter- und Shelly-Werte sind technische Vergleichswerte, aber keine offiziellen Abrechnungswerte.
EEG24 plant, vom Netzbetreiber bereitgestellte, abrechnungsrelevante Viertelstunden- und Zuteilungswerte technisch zu importieren und für die Abrechnung aufzubereiten. Diese Funktion wird erst nach technischer, rechtlicher und steuerlicher Prüfung sowie den erforderlichen Freigaben freigeschaltet.
Bis dahin dienen EEG24-Messwerte ausschließlich der technischen Analyse, Plausibilitätskontrolle und dem Vergleich mit Netzbetreiberwerten. Sie sind keine Grundlage für eine offizielle Rechnung.
Verantwortung in der Gruppe
„EEG-Beauftragter“ ist eine von der Gruppe festgelegte organisatorische Rolle. EEG24 übernimmt diese Rolle nicht.
Die Mitglieder bestimmen in Gründungsdokumenten, Statuten oder einer klaren Gruppenvereinbarung, wer die Gemeinschaft organisatorisch verwaltet. Diese Person kann etwa Teilnehmeränderungen koordinieren, Zugänge verwalten, Datenimport und Abrechnungsanalyse betreuen.
Die aktuelle offizielle P2P-Vorlage sieht einen verantwortlichen Erzeuger vor. Dieser wird von den beteiligten Erzeugern bestimmt. Welche Vertretungs- und Abrechnungsaufgaben er tatsächlich übernimmt, muss im Vertrag klar geregelt und fachlich geprüft werden.
Möglicher Vorteil
Der wirtschaftliche Nutzen hängt von Erzeugung, Verbrauch, Viertelstundenprofil, Preis, Nahebereich, Tarifen und Abgaben ab.
Ein vereinbarter Gruppenpreis kann für bereitgestellten Überschuss attraktiver sein als die alleinige Einspeisevergütung. Das ist möglich, aber nicht automatisch.
Liegt der Gruppenpreis unter dem eigenen Energiepreis, kann der Bezug aus der Gruppe die Energiekosten senken. Reststrom und Netzkosten bleiben zu berücksichtigen.
Im passenden Nahebereich können reduzierte Netzentgelte möglich sein. Sie sind an gesetzliche und netztechnische Voraussetzungen gebunden und fallen nicht automatisch an.
Nach offiziellem Planungsstand vom September 2026 werden für die neue P2P-Umsetzung vergünstigte Netzentgelte voraussichtlich erst ab 01.01.2027 berücksichtigt. Vor einer Entscheidung immer den aktuellen Netzbetreiber- und Rechtsstand prüfen.
Nächste Schritte
Für eine lokale EEG liegen die Teilnehmer im Niederspannungsbereich derselben Trafostation; für eine regionale EEG sind sie über das Mittelspannungsnetz und dieselbe Sammelschiene eines Umspannwerks verbunden. Der Netzbetreiber soll über den Anschlussbereich Auskunft geben. Externe offizielle Erklärung öffnen ↗
Bei Peer-to-Peer schließen Erzeuger und Abnehmer direkt einen Vertrag. Eine eigene Rechtsform ist dafür nicht zwingend nötig. Der bisherige Stromliefer- und Stromabnahmevertrag bleibt bestehen.
Der genaue Portalweg, die verlangten Nachweise und die Zustimmungsschritte unterscheiden sich je Netzbetreiber. Netzbetreiber-Zugänge und Zählpunktfreigaben bleiben bei den Teilnehmern beziehungsweise beim beauftragten Organisator – EEG24 benötigt dafür keine Zugangsdaten.
Die EEG24-Ausfüllhilfe ersetzt keinen Vertrag. Für P2P nur die aktuelle offizielle Mustervorlage verwenden und vor Unterzeichnung rechtlich sowie steuerlich prüfen lassen.
Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung →