EEG & Peer-to-Peer

Gemeinsamen Strom einfach verstehen

Hier erfahren Sie grob, wie EEG und Peer-to-Peer funktionieren, wie die Abrechnung aufgebaut ist und welche Rolle ein verantwortliches Mitglied übernimmt.

Grob erklärt

Wie funktioniert gemeinsamer Strom?

Ohne Gemeinschaft wird nicht selbst benötigter PV-Strom in der Regel eingespeist. In einer EEG oder P2P-Konstellation kann der Teil, den ein anderer Teilnehmer in derselben Viertelstunde benötigt, nach den vereinbarten Regeln zugeteilt werden.

Erzeuger

Überschuss bereitstellen

Der Erzeuger kann Strom, der sonst vollständig eingespeist würde, der Gruppe bereitstellen. Beim P2P-Modell vereinbaren die Beteiligten den Preis direkt miteinander.

Abnehmer

Strom aus der Gruppe nutzen

Der Abnehmer bezieht die zugeteilte Menge aus der Gruppe. Für nicht zugeteilte Mengen bleibt der bestehende Stromliefervertrag zuständig.

Netzbetreiber

Messung und Zuteilung

Smart-Meter-Werte und die offizielle energiewirtschaftliche Zuteilung sind die Grundlage. EEG24-Livewerte helfen technisch beim Verstehen und Kontrollieren.

Abrechnung in einer EEG

So wird aus Messwerten eine nachvollziehbare Abrechnung

Viertelstundenwerte erfassen

Der Netzbetreiber misst Erzeugung und Verbrauch an den teilnehmenden Zählpunkten in Viertelstunden.

Zuteilung nach den Regeln der Gruppe

Die vereinbarte Aufteilung bestimmt, welche Energiemenge den Teilnehmern innerhalb einer Viertelstunde zugeteilt wird.

Offizielle Werte verwenden

Für die energiewirtschaftliche Abrechnung sind die vom Netzbetreiber beziehungsweise über den vorgesehenen Datenaustausch bereitgestellten Zuteilungswerte maßgeblich.

Abrechnung vorbereiten und kontrollieren

Das verantwortliche Mitglied kann mit der EEG24-Abrechnungsanalyse die offiziellen Werte prüfen, Beträge nachvollziehbar aufbereiten und – bei passender Vereinbarung – Rechnungsdaten vorbereiten.

Lokale Pi-, Wechselrichter- und Shelly-Werte sind technische Vergleichswerte, aber keine offiziellen Abrechnungswerte.

Geplante Erweiterung der EEG24-Abrechnungsanalyse

EEG24 plant, vom Netzbetreiber bereitgestellte, abrechnungsrelevante Viertelstunden- und Zuteilungswerte technisch zu importieren und für die Abrechnung aufzubereiten. Diese Funktion wird erst nach technischer, rechtlicher und steuerlicher Prüfung sowie den erforderlichen Freigaben freigeschaltet.

Bis dahin dienen EEG24-Messwerte ausschließlich der technischen Analyse, Plausibilitätskontrolle und dem Vergleich mit Netzbetreiberwerten. Sie sind keine Grundlage für eine offizielle Rechnung.

Verantwortung in der Gruppe

Wie wird man EEG-Beauftragter?

„EEG-Beauftragter“ ist eine von der Gruppe festgelegte organisatorische Rolle. EEG24 übernimmt diese Rolle nicht.

In einer EEG

Die Mitglieder bestimmen in Gründungsdokumenten, Statuten oder einer klaren Gruppenvereinbarung, wer die Gemeinschaft organisatorisch verwaltet. Diese Person kann etwa Teilnehmeränderungen koordinieren, Zugänge verwalten, Datenimport und Abrechnungsanalyse betreuen.

Bei Peer-to-Peer

Die aktuelle offizielle P2P-Vorlage sieht einen verantwortlichen Erzeuger vor. Dieser wird von den beteiligten Erzeugern bestimmt. Welche Vertretungs- und Abrechnungsaufgaben er tatsächlich übernimmt, muss im Vertrag klar geregelt und fachlich geprüft werden.

Möglicher Vorteil

Was kann sich verbessern?

Der wirtschaftliche Nutzen hängt von Erzeugung, Verbrauch, Viertelstundenprofil, Preis, Nahebereich, Tarifen und Abgaben ab.

Für Erzeuger

Ein vereinbarter Gruppenpreis kann für bereitgestellten Überschuss attraktiver sein als die alleinige Einspeisevergütung. Das ist möglich, aber nicht automatisch.

Für Abnehmer

Liegt der Gruppenpreis unter dem eigenen Energiepreis, kann der Bezug aus der Gruppe die Energiekosten senken. Reststrom und Netzkosten bleiben zu berücksichtigen.

Für die Gemeinschaft

Im passenden Nahebereich können reduzierte Netzentgelte möglich sein. Sie sind an gesetzliche und netztechnische Voraussetzungen gebunden und fallen nicht automatisch an.

Nach offiziellem Planungsstand vom September 2026 werden für die neue P2P-Umsetzung vergünstigte Netzentgelte voraussichtlich erst ab 01.01.2027 berücksichtigt. Vor einer Entscheidung immer den aktuellen Netzbetreiber- und Rechtsstand prüfen.

Nächste Schritte

Diese zwei Punkte zuerst klären

Wo hängen unsere Haushalte – Netztrafo oder Umspannwerk?

Nahebereich nicht schätzen, offiziell abfragen

  1. Von jedem geplanten Teilnehmer Zählpunktnummer und zuständigen Netzbetreiber sammeln.
  2. Im Smart-Meter-Portal des Netzbetreibers nachsehen: Manche Betreiber zeigen Trafo- oder Umspannwerks-Kennungen an.
  3. Alternativ die Landkarte oder einen Quick-Check des Netzbetreibers verwenden; dort wird häufig die Zählpunktnummer eingegeben.
  4. Wenn kein Tool vorhanden ist, schriftlich beim zuständigen Netzbetreiber um Nahbereichsauskunft für die geplante Gruppe bitten.
  5. Die endgültige Entscheidung über Lokal-, Regionalbereich oder andere Voraussetzungen trifft immer der Netzbetreiber.

Für eine lokale EEG liegen die Teilnehmer im Niederspannungsbereich derselben Trafostation; für eine regionale EEG sind sie über das Mittelspannungsnetz und dieselbe Sammelschiene eines Umspannwerks verbunden. Der Netzbetreiber soll über den Anschlussbereich Auskunft geben. Externe offizielle Erklärung öffnen ↗

Wie gründet man eine EEG oder eine P2P-Gruppe?

Variante 1: Peer-to-Peer

Bei Peer-to-Peer schließen Erzeuger und Abnehmer direkt einen Vertrag. Eine eigene Rechtsform ist dafür nicht zwingend nötig. Der bisherige Stromliefer- und Stromabnahmevertrag bleibt bestehen.

  1. Teilnehmer und Voraussetzungen prüfen: Für jeden Erzeuger und Abnehmer Zählpunktnummer, zuständigen Netzbetreiber, Smart Meter sowie bestehenden Stromliefer- beziehungsweise Abnahmevertrag erfassen. Nach der derzeit veröffentlichten Einführungsplanung erfolgt die praktische P2P-Umsetzung zunächst nur für Zählpunkte beim selben Netzbetreiber.
  2. Modell und Verantwortung festlegen: 1:1, 1:n oder n:n wählen. Bei mehreren Erzeugern den verantwortlichen Erzeuger aus den teilnehmenden Erzeugern bestimmen; bei Bedarf einen Organisator für die Kommunikation bestimmen.
  3. Nahebereich offiziell abklären: Zählpunktnummern im Portal, Quick-Check oder in der Landkarte des Netzbetreibers prüfen. Wenn kein Werkzeug vorhanden ist, die Nahbereichsauskunft schriftlich beim Netzbetreiber anfragen. Die verbindliche Zuordnung trifft der Netzbetreiber.
  4. Vertrag vorbereiten: Die aktuelle offizielle P2P-Mustervorlage passend zum Modell verwenden. Teilnehmer, Zählpunkte, Preis, Teilnahmefaktoren, Nahebereich, Abrechnung, Kündigung und verantwortlichen Erzeuger eintragen; Vertrag fachlich prüfen lassen und unterschreiben.
  5. Beim Netzbetreiber anmelden: Der verantwortliche Erzeuger oder beauftragte Organisator öffnet das Portal beziehungsweise das Formular des zuständigen Netzbetreibers für gemeinsame Energienutzung. Dort P2P als Modell wählen und die vom Portal verlangten Daten eintragen: alle Zählpunkte, Rollen als Erzeuger oder Abnehmer, Startdatum sowie gegebenenfalls Nahbereichs- oder Vertragsangaben. Erforderliche Zustimmungen geben die jeweiligen Teilnehmer selbst ab.
  6. Rückmeldung abwarten: Der Netzbetreiber prüft die Voraussetzungen und teilt gegebenenfalls fehlende Angaben, die Freigabe oder den Startzeitpunkt mit. Erst nach dieser Rückmeldung und verfügbaren Smart-Meter-Daten ist die P2P-Nutzung aktiv.
  7. Laufenden Betrieb starten: Der Netzbetreiber stellt die maßgeblichen Viertelstunden- und Zuteilungswerte bereit. Der verantwortliche Erzeuger oder Organisator rechnet nach Vertrag ab; EEG24 kann diese Werte technisch analysieren und für eine Kontrolle aufbereiten.

Der genaue Portalweg, die verlangten Nachweise und die Zustimmungsschritte unterscheiden sich je Netzbetreiber. Netzbetreiber-Zugänge und Zählpunktfreigaben bleiben bei den Teilnehmern beziehungsweise beim beauftragten Organisator – EEG24 benötigt dafür keine Zugangsdaten.

Offizielle P2P-Information öffnen ↗

Variante 2: Energiegemeinschaft

  1. Teilnehmer, Zählpunkte, Erzeugung und Verbrauch zusammenstellen.
  2. Nahebereich und Netzbetreiberprozess prüfen.
  3. Passende Organisations- und Rechtsform sowie interne Rollen festlegen.
  4. Regeln für Teilnahme, Preis und Aufteilung vereinbaren.
  5. Beim Netzbetreiber anmelden, erforderliche Zustimmungen einholen und Messdaten abwarten.
  6. Danach technisch aktivieren und die Abrechnungsanalyse einrichten.

Die EEG24-Ausfüllhilfe ersetzt keinen Vertrag. Für P2P nur die aktuelle offizielle Mustervorlage verwenden und vor Unterzeichnung rechtlich sowie steuerlich prüfen lassen.

Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung →